Im Baubereich gibt es insbesondere bezüglich der energetischen Qualität von Gebäuden eine große Anzahl von Rahmenbedingungen, die bei der Planung und Umsetzung zu berücksichtigen sind. Daneben gibt es aber auch eine Reihe von Fördermöglichkeiten, die eine energetische Modernisierung oder den barrierefreien Umbau finanziell unterstützen.
Hier finden Sie ausgewählte Verknüpfungen zu entsprechenden
Informationen.
Die Details zum Energieausweis regelt seit dem 1.11.2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Nachfolgeregelung der Energieeinsparverordnung (EnEV). Hier ist festgelegt, wann ein Energieausweis zu erstellen ist, welche Informationen er beinhalten muss und welche Daten zur Erstellung heranzuziehen sind.
Grundsätzlich ist ein Energieausweis zu erstellen bzw. vorzulegen wenn eine Immobilie neu gebaut, vermietet oder verkauft wird.
Die einfache und kostengünstige Variante ist der VERBRAUCHsausweis, der auf Grundlage des Energieeinsatzes der drei letzten vollständigen Jahre erstellt wird.
Dieser Ausweis stellt auf den realen Energieeinsatz der Nutzer in der Vergangenheit ab und beinhaltet daher nicht die Erfassung der Gebäudehülle und -technik. Detaillierte energetische Verbesserungsempfehlungen oder Einsparabschätzungen können daher anhand des Verbrauchsausweises in der Regel nicht abgegeben werden.
Im Gegensatz dazu findet beim BEDARFsausweis eine detaillierte Erfassung des Ist-Zustandes der Immobilie statt, auf deren Basis dann der normierte Energiebedarf berechnet wird. So ist es möglich, die energetische Qualität des Gebäudes zu bestimmen sowie Optimierungsempfehlungen zu entwickeln und zu bewerten.
Beim Bedarfsausweis ist die Erfassung und Auswertung der Gebäudedaten deutlich aufwendiger als beim Verbrauchsausweis. Dieser Mehraufwand kann aber durch die anschließende Umsetzung der so identifizierten Einsparmaßnahmen kompensiert werden.
Bitte sprechen Sie mich an, um zu ermitteln, welchen Ausweis Sie benötigen und mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die energetische Beratung von Bestandsgebäuden. Dabei wird nach umfangreichen Richtlinien die energetische Qualität der Gebäudehülle, die Erzeugung und Verteilung von Wärme und Warmwasser sowie die Nutzung erneuerbarer Energien betrachtet.
Auf dieser Basis können detailliert energetische Optimierungspotenziale und -optionen entwickelt und bewertet werden.
Förderfähig sind Gebäude, deren Bauantrag vor dem 31. Januar 2002 gestellt wurde und die überwiegend als Wohngebäude genutzt werden. Zugelassen für die Erstellung der geförderten Vor-Ort-Beratung sind bei dem BAFA registrierte und besonders qualifizierte Energieberater, die eine entsprechende Aus- und Weiterbildung nachweisen können.
Die Förderung umfasst einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Darüber hinaus wird die Beratung von Wohnungseigentümerversammlungen gefördert.
Nach dem heutigen Stand der Technik und den gesetzlichen Vorschriften werden Gebäude immer luftdichter ausgeführt, um Energieverluste zu minimieren. Der früher übliche Mindestluftwechsel, der durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle und gelegentliches Lüften hergestellt werden konnte, ist infolge dessen praktisch nicht mehr zu erreichen.
In der Regel ist daher insbesondere unter hygienischen Aspekten und zum Bautenschutz eine mechanische Lüftung erforderlich. Mit der Einbringung von Frischluft und Abfuhr der verbrauchten Luft werden die Luftfeuchtigkeit und die CO2-Konzentration im Gebäude begrenzt sowie sonstige Emissionen (Schadstoffe, Allergene, Gerüche) reduziert.
Ein Lüftungskonzept ist bei jedem Neubau, ab einem bestimmten Umfang aber auch bei
Sanierungen von Altgebäuden erforderlich. Im ersten Schritt wird dabei anhand der spezifischen Rahmenbedingungen des Gebäudes ermittelt, ob eine lüftungstechnische Maßnahme benötigt wird. Sofern
dies der Fall ist, werden im zweiten Schritt mögliche Lösungen identifiziert und gegenübergestellt.
Das Spektrum der möglichen Lösungen reicht dabei von Systemen mit freier Lüftung bis zu zentralen, ventilatorgestützten Anlagen mit Wärmerückgewinnung. Sofern Systeme mit Wärmerückgewinnung eingesetzt werden, sind zusätzlich Energie-Einspareffekte möglich.
Im Zusammenhang mit der Sanierung von Bestandsimmobilien gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung. Aber auch andere Vorhaben, wie z.B. der barrierefreie Umbau von Wohnungen, die Erhöhung des Einbruchschutzes oder die Begrünung von Dachflächen können förderfähig sein.
Exemplarisch finden Sie rechts Verknüpfungen zu ausgewählten Förderungen von Bund, Nordrhein-Westfalen und Düsseldorf. Bitte sprechen Sie mich an, um die für Ihr Bauvorhaben passende Förderung zu identifizieren.
Wolfgang Müller
Altenbergstr. 30
40235 Düsseldorf
Telefon: 0172 262 5981
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